+++update 2.Januar 2019 das Projekt wird als Plattform-cooperative umgesetzt. Die technischen Lösungen wurden der SPD vorgestellt und mit Frau Andrea Nahles diskutiert ++++++
+++update 15.Mai 2018 unser Projekt befindet sich bereits in der Umsetzungsphase. Nach dem erfolgreichen crowd founding wird das coopgo Projekt
Flüchtlingsgenossenschaften von der Initiative rethink coop in Hamburg weiterentwickelt. ********
Wer kennt sie nicht, die Vielzahl der – bisher – wenig hilfreichen Reaktionen im Lande, wie mit dem Thema „Menschenflucht“ und „Asyl“ umzugehen sei. Die einen plädieren für absolute Obergrenzen, die anderen sprechen gar von einer Art „Kulturwandel“ und die anderen reden genau das Gegenteil. Es gibt wenig bisher an Konzepten, die – wenn man sie wirklich zu Ende denkt – zu überzeugen scheinen. Grund genug für Menschen, die gewohnt sind, eher im Miteinander als im Gegeneinander zu denken, einen Versuch zu starten, beide Positionen auf ein „Bild“ hinzuführen, das zu einer konstruktiven Lösung, zumindest einem ernstzunehmenden Ansatz davon, führen könnte: Die Bildung von „Integrations-Genossenschaften“, auch kurz „Entredonneurship“ genannt. Der MMW Bundesverband für Cooperationswirtschaft (MMW) hatte dazu die WKFI (WirKraft-Forschungs-Kooperation) und den DEGP Deutsch- Europäischen Genossenschafts- u. Prüfungsverband als Partner gewonnen. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe „Integration und Kooperation“ legte dazu jetzt die ersten Ergebnisse vor.
Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde nunmehr ein Rahmen-Konzept in Leipzig vorgestellt.
Dazu erläuterte der Vorstand von MMW, Gerd K. Schaumann neben Inhalten und Zielen, zunächst die – durchaus etwas seltsam erscheinende Wortschöpfung „Entredonneurship“:
Der „verwandte“ Begriff „Entrepreneurship“ ist besonders in Bereichen innovativer Unternehmensgründer gut bekannt. Er ist mit dem Namen Prof. Günter Faltin eng verbunden. Heute ist „Entrepreneurship“ fast ein „Gütesiegel“ oder „Markenzeichen“ für erfolgreiche, ideengeleitete, Unternehmensgründungen. Das „Faltin-Konzept“ bildet auch für „Entredonneurship“ wichtige Grundlagen, weil „innovative Unternehmens- Gründung“ auch Teil unseres Konzeptes „Integrations-Genossenschaften“ – auch kurz „WirKraft-Integration“ genannt – zusammen:
Für Prof. Faltin ergibt sich eine erfolgreiche, innovative Unternehmensgründung (“Entrepreneurship“) vor allem dann, wenn folgende Bestandteile erfüllt sind:
a. Der innovative Gehalt des Konzeptes
b. Die frühzeitige empirische Überprüfung des Konzeptes und c. Die Arbeitsteiligkeit des unternehmerischen Ansatzes.
An dieser Stelle wollen wir bereits vorwegnehmen, dass „WirKraft- Integration“ nicht mit gewohnten „Integrationsansätzen“ synchron läuft. Es geht auch um Sozialpolitik, aber nicht vorrangig und nicht ausschließlich. Bei der „WirKraft-Integration“ oder „Entredonneurship“ geht eher um eine moderne (integrative) Kooperation, sozusagen eine intelligente Bündelung von sozialpolitischen Ansätzen mit wirtschaftspolitischen Intentionen und entwicklungspolitischen Erkenntnissen.
Keine andere Form bzw. Rechtform wie eine Genossenschaft, ist so ideal geeignete, alle drei dieser Bereiche und deren Anliegen so widerspruchsfrei zu verbinden, dass von Anfang an, lösungsorientiert gearbeitet werden kann, ohne sich in endlosen Diskussionen bzw. Vorurteilen zu verlieren.
Es geht also einerseits um Unternehmensgründungen, durchaus als „Social Entrpreneurship“. Aber im Gegensatz dazu beinhaltet „Entredonneurship“ den wichtigen Aspekt „Transfer“. Ein „Donneur„ ist (auch) ein „Geber“.
Verkürzt gesagt sind „Integrations-Genossenschaften“ darauf angelegt, kooperative Unternehmensgründungen als Teil einer modernen „Integrationspolitik“ zu sehen. Hier übernehmen Menschen, die Asyl in Deutschland beantragen, zugleich weiterhin Verpflichtungen im Interesse ihrer Heimatländer. So werden sie mit Hilfe von Integrations- Genossenschaften – nach entsprechender (unternehmerischer) Qualifikation – quasi ein „donneur“, also ein „Geber“ für ihr Herkunftsland zu sein.
So etwas mag ungewöhnlich klingen, denn bisher wurde lediglich das Augenmerk auf die Alternativen „Bleiben“ oder „Gehen“ gerichtet, die Interessen der Heimatländer, wurden weitgehend ausgeklammert.
Unser Ansatz ist noch besser zu verstehen, wenn man bedenkt, welche Personengruppen aus den Herkunftsländern einen großen Teil der Menschen ausmachen. Es sind vor allem jüngere, zu größeren Teilen gut ausgebildete von denen zahlreiche aus Handwerksbetrieben ihrer Länder kommen. Ihr Weggang – wie auch immer verursacht – schwächt die Wirtschaft ihres Heimatlandes.
Wie man auch immer diskutieren mag, Fakt bleibt, ohne landeseigene
Fachkräfte, lässt sich in diesen Ländern eine dringend notwendige „Re- Vitalisierung“ der Wirtschaft nicht durchführen. Aus – verkürzter – „Nutzen-Sicht“ kann festgestellt werden, dass die Heimatländer ihre „verlorengegangene“ Bevölkerung – zumal, wenn sie unternehmerisch qualifiziert würde – wesentlich dringender bedarf als ein europäisches Aufnehmerland.
Außerdem ist unverkennbar:
- Diese jungen Menschen haben starkes Interesse daran, sich in Deutschland zu qualifizieren. Sie wissen nur nicht genau wie, wohin und wozu- aber sie wollen es – und warum eigentlich dann nicht auch unternehmerisch?
- Sie wollen einiges von dem Verdienten dann zu ihren daheimgeblieben Familien transferieren. Wer die Bedeutung solcher Transferleistungen für Entwicklungsländer kennt, weiß, dass das Sinn macht.
- Zugleich klagt das Handwerk in Deutschland deutlich über fehlenden Nachwuchs, oftmals sind sogar Unternehmensnachfolgen ein großes Problem.
Nicht unberücksichtigt bleiben sollte auch die Angst in unserer Bevölkerung, dass viele der Asylsuchenden potenziell ansprechbar wären für Gewalt oder gar Terrorismus. Wir könnten relativ sicher sein, dass Asyl-Suchende oder Ausländer mit sozialer bzw. wirtschaftlicher Perspektive kaum Interesse an solchen Wegen haben, für sie wohl jede Form von „Terrorismus“ keine Resonanz bietet.
Das Gesamtprojekt „Integrations-Genossenschaften“ sollte über das Bundes-Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit koordiniert, weil dort die kompetenten Berater verfügbar sind, die recht genau die (wirtschaftliche) Situation der Herkunftsländer kennen.
Verkürzt gesagt. haben Integrations-Genossenschaften insbesondere folgende Aufgaben:
- Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit entwickelt ein „Programm Eingliederungs-Genossenschaften“ – kurz PEG genannt.
- Danach kann jedes Bundesland mindestens den Aufbau einer Eingliederungs-Dach-Genossenschaft (EDG) beantragen können.
- Eine EDG übernimmt als fachlicher Koordinator die Ausbildung und Betreuung der Jugendlichen „Unternehmer in Spe“. Mitglieder dieser Genossenschaft sind neben Vertreter der Landesministerien (Wirtschaft und Soziales) auch Vertreter von Wirtschafts-, Sozial- und Genossenschaftsverbänden, sowie Unternehmer, besonders aus Handwerksbereichen. Im Status von „investierenden“ oder hier besser „Fördermitglieder“ genannt, sollten vor allem Handwerksunternehmen einbezogen werden. Ebenfalls als „Fördermitglieder“ sollten – nach ihrem Entstehen – die eigentlichen, weil wirtschaftlich handelnden
„Integrations-Fach-Genossenschaften“ (IFG) berücksichtigt werden.
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In Abstimmung mit den Vertretern des Handwerks und unter Berücksichtigung der Neigungen und Qualifikationen der der jungen Ausländer, werden die Neigungs-Profile für die Integrations- Genossenschaften definiert und festgelegt. Alle (jugendlichen) Teilnehmer an der Tätigkeit solcher Genossenschaften sollten von Beginn an (unternehmerische MITGLIEDER) „ihrer“ Genossenschaft sein. Nur so werden sie in die spätere Funktion als „Entredonneur“ (Unternehmer mit Herkunfts-Verantwortung)hineinwachsen können.
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Von Anfang an ist diese IFG – neben der Ausbildung der Teilnehmer –auch darauf ausgerichtet – praxisnah und eigenständig – Aufträge zu übernehmen. Dazu schließen die IFGs entsprechende „WirKraft- Kontrakte“ (WKK) mit Handwerksunternehmen ab. Die Zusammenarbeit erfolgt also nicht in der Funktion als „Praktikant“ oder im Rahmen von Arbeitsamt-Fördermaßnahmen, sondern allein ausgerichtet auf unternehmerisches Handeln. Im Rahmen der WKKs werden die „Preise“ verhandelt und vereinbart. Das Entgelt wird aufgrund von Leistungsabrechnungen an die „Auftragnehmer“ der IFG gezahlt und erfolgt eben nicht als „Lohn-Einkommen“.
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Jede Integrations-Förder-Genossenschaft (IFG) bekommt ein staatliches „Integrations-Budget“, sozusagen einen Förderzuschuss. Dieser Zuschuss dient vor allem dazu, Ausbildungsmaßnahmen für die Mitglieder zu finanzieren und die (natürlich) geringeren Zahlungen der auftraggebenden Handwerksunternehmen auszugleichen.
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Weitere Aufgabe der IFG muss es sein, das Ziel zu befördern, den unternehmerischen Prozess zum „Endredonneur“ zu steuern. Es geht letztlich immer darum, die Teilnehmer in eine eigene (unternehmerische) Selbständigkeit zu führen, wofür wiederum Genossenschaften ein ideale Voraussetzung bieten.
1 Kommentar.
Es wird auch Zeit das etwas passiert. Werft doch mal einen Blick auf den aktuellen
„Flüchtlingskosten-Rechner“ von Konradserben.de
Geld genug ist vorhanden – jetzt geht es darum etwas zu tun. Wir schaffen das schon.