Die Aufsicht über die Umsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrags und des Genossenschaftsgesetzes liegt bei den einzelnen Bundesländern. Die Aufsichtsbehörde ist dem jeweiligen Wirtschaftsministerium untergeordnet.
igenos hat als Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder die Bundesländer angeschrieben und das System der Qualitätssicherung
hinterfragt. Hier steht die Antwort aus Rheinland Pfalz
zum download bereit.