Bundesländer

Rheinland Pfalz

Die Aufsicht über die Umsetzung  des genossenschaftlichen Förderauftrags und des Genossenschaftsgesetzes  liegt bei den einzelnen Bundesländern. Die Aufsichtsbehörde ist dem jeweiligen Wirtschaftsministerium untergeordnet. 
igenos hat als Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder die Bundesländer angeschrieben und das System der  Qualitätssicherung
hinterfragt.  Hier steht die Antwort aus Rheinland Pfalz
zum download bereit. 

Nordrhein-Westfalen

igenos hat als Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder die Bundesländer angeschrieben und das System der  Qualitätssicherung
hinterfragt.  Hier steht die Antwort aus NRW
zum download bereit. 

Hessen

igenos hat als Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder die Bundesländer angeschrieben und das System der  Qualitätssicherung
hinterfragt.  Hier steht die Antwort aus Hessen
zum download bereit. 

Bayern

Die Umsetzung des Genossenschaftsgesetz ist Ländersache. Die Korrespondenz mit der Bayrischen Staatsregierung ist exemplarisch für die starke politische Rückendeckung der
genossenschaftlichen Verbände in Staat und Gesellschaft.

Niedersachsen

Hier handelt es sich um eine Anfrage aus 2017.
Das Land Niedersachen gehört zu den wenigen Bundesländern, die auf unsere Anfragen reagiert haben.
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