Die Genossenschaft unterscheidet sich durch den im Genossenschaftsgesetz § 1 beschriebenen genossenschaftlichen Förderauftrag von jeder anderen Rechtsform. Dies wurde 1968 zuletzt vom deutschen Bundestag eindeutig definiert. Trotzdem missachten die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ihren gesetzlichen Auftrag. Auch die BaFin und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer ignorieren die Rechte der Genossenschaftsmitglieder.
Wie stehen unsere politischen Parteien zum genossenschaftlichen Förderauftrag?