Parteien

Die Genossenschaft unterscheidet sich durch den im Genossenschaftsgesetz § 1 beschriebenen genossenschaftlichen Förderauftrag von jeder anderen Rechtsform. Dies wurde 1968 zuletzt vom deutschen Bundestag eindeutig definiert. Trotzdem missachten die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ihren gesetzlichen Auftrag.  Auch die BaFin und die  Aufsichtsbehörden der Bundesländer ignorieren die Rechte  der Genossenschaftsmitglieder.

Wie stehen unsere politischen Parteien zum genossenschaftlichen Förderauftrag? 

Das Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg hat die Wahlprogramme von sieben Parteien einer kritischen Durchsicht im Hinblick auf ihren „genossenschaftlichen Gehalt“ unterzogen. Hier läuft die aktuelle Diskussion der CDU/CSU
Eine Stellungnahme der SPD liegt uns leider immer  noch nicht vor. Ersatzweise verweisen wir auf das angefügte Schreiben von MdB Dr Matthias Bartke das wir auch als pdf Dokument zum download anbieten. Hier geht es direkt zum SPD Diskussionsforum Genossenschaft.
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