Freier Ausschuss der Deutschen Genossenschaftsverbände
GdW und DGRV
Wir lieben Genossenschaften, denn sie sichern unsere Einkommen – seit 1934 staatlich garantiert.
Der GdW (Gesamtverband der Wohnungswirtschaft) bildet zusammen mit dem DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) den „gemeinsamen Ausschuss der Genossenschaftsverbände“.
Dieser Ausschuss betreibt massive Lobbyarbeit gegen die Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Das beigefügte Schreiben vom 2017 an die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags spricht für sich. Es geht in diesem Schreiben um Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften.
Zusammengefasst, es geht um die gesetzliche Absicherung der Prüfungshonorare, also um reine Verbandsinteressen. Die nicht unerheblichen Prüfungskosten sind von den Genossenschaftsmitgliedern zu tragen und durch Zwangsmitgliedschaft abgesichert.
Bemerkenswert ist auch die genossenschaftliche Wertschöpfungskette:
Es gibt Prüfungsverbände, Dachverbände, Spitzenverbände und den gemeinsamen Ausschuss der Deutschen Genossenschaftsverbände. Diese Verbandsstruktur erklärt den genossenschaftlichen Führungsstil von oben nach unten – dem Führerprinzip.
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