Diskussionsforum Cooperative Governance. Wie gehen wir in Genossenschaften miteinander um?

Es geht um genossenschaftliche Werte wie  Kommunikation auf Augenhöhe, Partizipation, Transparenz und Mitbestimmung. Wir möchten diese Umgangsformen für Genossenschaften verbindlich festlegen. Es geht hier um den Unterschied zwischen Corporate Governance und Cooperative Governance
Corporate Governance basiert auf Kapitalinteressen, Cooperative Governance auf Mitgliederinteressen.
Die in Deutschland dominierende Struktur des BVR hat jedoch durch ihre Satzungsänderungen, Prüfungsmonopole und Zentralisierungstendenzen elementare Prinzipien der Cooperative Governance ausgehöhlt.
Der ICA-Code of Conduct bzw. die Co-operative Governance Principles gelten international als normative Grundlage kooperativer Unternehmensführung.
Sie operationalisieren die sieben ICA-Grundprinzipien – Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit – und stellen somit die ethische und organisatorische Basis eines funktionierenden genossenschaftlichen Governance-Modells dar.
Die Initiative coopgo befasst sich mit Entwicklung dieser Cooperative Governance Richtlinien, die den Umgang zwischen Mitglied und seiner Genossenschaft und die Rechte und Pflichten der Mitglieder festschreiben.  
In Deutschland sind auch genossenschaftlichen Verbände mit in die Cooperative Governance Richtlinien  einzubeziehen.  Die Genossenschaftsorganisation – dahinter verbirgt sich derzeit ein hierarchisch, geprägtes  dreistufiges Verbandswesen – wurde 1934 durch  Führererlass und Zwangsmitgliedschaft gestärkt.  Inzwischen greifen die Verbände – insbesondere der BVR mit staatlicher Unterstützung in die Autonomie der rechtlich selbstständigen Genossenschaften ein.  Ein Beispiel ist die gesteuerte Fusionspolitik der Genossenschaftsbanken.
Ursprünglich wurden die Genossenschaftsverbände gegründet um die Interessen der Mitgliedsgenossenschaften und somit der Mitglieder zu vertreten.  Bereits am 23. März 1889 wurde der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren „Obergenossen“  im Reichstag offiziell  angemahnt.
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