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Was leistet die genossenschaftliche Organisation?

Bereits 1995 stellte Prof. Dr. Rolf Steding fest: „Genossenschaften befinden sich in einem Dauerkonflikt zwischen Identitätsfindung und Artverfremdung“, die anscheinend von den genossenschaftlichen Verbänden zumindest akzeptiert, wenn nicht gesteuert wurde. Folgerichtig büßt die Rechtsform der Genossenschaft immer mehr von ihrer Originalität im System des Gesellschaftsrechts ein. (siehe hierzu auch Rolf Steding: Die AG – rechtsförmliche Alternative zur eG) Hat sich das „System Genossenschaft“ in den vergangenen 20 Jahren weiter entwickelt, weiter verselbstständigt oder noch weiter von der Basis entfernt?

Auch heute arbeiten die meisten der Genossenschaftsverbände, eindeutig gegen die Mitgliederinteressen, gegen den genossenschaftlichen Förderauftrag und gegen die genossenschaftlichen Werte.

Warum haben die Verbände den Rechtsgrundsatz der genossenschaftlichen Selbstverantwortung der Mitglieder so massiv eingeschränkt? Sind die Regularien zur Wahlordnung der Vertreterversammlung kennzeichnend für das neue innergenossenschaftliche Demokratieverständnis? Warum dürfen Bankvorstände bei Generalversammlungen massiv Blankovollmachen einsetzen? Wer ist dafür verantwortlich?

Allein im DGRV sind 4 Bundesverbände, 5 Regionalverbände, 6 Fachverbände, 22 Zentralunternehmen und Spezialinstitute organisiert.

(vgl.Wilhelm Kaltenborn, Schein und Wirklichkeit). Die Einhaltung des GenG und die Weiterentwicklung der Genossenschaftsidee sollte so zu gewährleisten sein.

Wie steht es um das aktuelle gesellschaftliche Ansehen der Rechtsform Genossenschaft bei ihren mehr als 23 Mio. Mitgliedern?

Genossenschaftsmitglieder, die ihre Rechte nicht kennen, stehen ihrer Genossenschaft relativ gleichgültig gegenüber und sind eine einfache Manövriermasse. Ist das gewollt?

Warum wird die Idee der genossenschaftlichen Kooperation nicht vorgelebt und gefördert. Warum haben Genossenschaften ein verstaubtes Image? Warum fällt uns eine Identifikation mit dem doch sehr einfach gestrickten Unternehmenskonzept = Förderung der Mitglieder im Rahmen einer genossenschaftlichen Kooperation so unendlich schwer?

Welchen Nutzen stiften die vielen genossenschaftlichen Verbände? Was kostet die Verwaltung? Warum werden die Bilanzen und Vermögenswerte der genossenschaftlichen Verbände nicht offengelegt?

Wer kommt für die Kosten dieses Verwaltungsapparats auf?

Nach der Einschätzung des Autors kümmern sich die genossenschaftlichen Verbände nicht um die Einhaltung des GenG. und erst recht nicht um die Interessen der Genossenschaftsmitglieder,  im Gegenteil, durch massive Lobbyarbeit sind die Spitzenverbände für die Verwässerung des GenG. mitverantwortlich.

Auch der dauerhafte Versuch einer Neuinterpretation des GenG., durch budgetgesteuerte, Auftragsforschung ist peinlich. Verkommt die Genossenschaftslehre zur genossenschaftlichen „Hof -Berichterstattung“  Genossenschaften sind, auch 2017 nicht der „Regionalförderung“ verpflichtet, die so gerne in sogenannten Förderbilanzen hervorgehoben und den Mitgliedern als ” indirekte Form der Förderung” verkauft wird. Genossenschaften sind per Gesetz ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet. Gemeint ist die Förderung der Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft.

Aus diesem Grund ist auch eine Gleichbehandlung von Mitgliedern und sonstigen Kunden nicht akzeptabel, es sei denn, der mit Nichtmitgliedern “erwirtschaftete Mehrwert” fließt direkt in die Mitgliederförderung.

Der Autor: Gerald Wiegner ist Vorstand der igenos e.V. vormals wir sind die Volksbank, Freunde und Förderer genossenschaftlicher Werte e.V. Bullay

++++++Hinweis:  Das Thema Mitgliederförderung für die 19,5 Millionen  Mitglieder der Genossenschaftsbanken wurde in der aktuellen
Veröffentlichung: igenos Schriftenreihe Band 4,  Die Geno-Rente neu definiert. Die beitrags- und provisionsfreie Geno-Rente basiert auf der genossenschaftlichen Rückvergütung. Weitere Infos in unserem Partner-Shop.

 

 

 

 

DGRV, Förderung der Mitglieder, Genossenschaftsidee, Genossenschaftsmitglieder, Wilhelm Kaltenborn
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1 Kommentar.

  • Wer befasst sich denn mal mit dem Thema Kosten der genossenschaftlichen Prüfung ?
    Die genossenschaftliche Pflichtprüfung und das damit verbundene Prüfungsmonopol der Verbände verlangt nach Transparenz. Irgendwo zwischen 450 und 600 Millionen € Mitgliedervermögen, fließen jährlich an Beratungs- und Prüfungsgebühren an die Genossenschaftsorganisation.

    Informationen über Rücklagen und die Höhe des eingesammelten Genossenschaftsvermögen gibt es nicht. Die Verbände firmieren als eingetragene Vereine und veröffentliche keine Zahlen.

    Auch die von den Mitgliedern nicht genehmigten Gewinnerverkürzung, durch die satzungsmäßig nicht vorgesehenen „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ gehen zu Lasten der Mitglieder-förderung.
    Diese enormen Beträge, die von der BVR Organisation für die Institutssicherung eingesammelt werden kommen noch dazu. Die BVR Sicherungseinrichtung firmiert trotz Millardenvermögen als „Kleine GmbH“ und braucht so ihre Bilanz nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen.

    Was fließt zurück? Ca. 100 Millionen € Marketingausgaben m Jahr 2018. Hiermit wird den Mitgliedern eine heile Raiffeisen Welt suggeriert. Das notwendige Geld für Aufklärung über die genossenschaftlichen Rechte und Pflichten werden nicht bereit gestellt.

    Welche Leistungen erbringen die genossenschaftlichen Prüfungs- Dach und Spitzenverbände für die Mitglieder der Primärgenossenschaften. Oder handelt es sich bei den Beiträgen um eine staatlich garantierte „Stempelgebühr“ zur Finanzierung des Selbstverwaltungsapparats?

    Zur Diskussion steht nun wie kann eine Genossenschaft den Wechsel des Prüfungsverbands vornehmen. Welche Leistungsunterschiede gibt es?

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