SPARKASSE

Haben Kreditgenossenschaften eine Zukunft? Teil II

update 15.02.2018. Warum sollen kleine und mittlere Bankgenossenschaften, im Rahmen einer Fusion,  das Vermögen ihrer Mitglieder verschenken?   Ist es nicht sinnvoller das Genossenschaftsvermögen zu behalten, den Geschäftszweck der Genossenschaft zu ändern und das Bankgeschäft an die Sparkassen zu verkaufen. Benötigen wir im ländlichen Raum den Wettbewerb zwischen Sparkassen und Volksbanken? Wird das klassische Retail Bankgeschäft ( Bank verkauft Kredit) nicht zunehmend online abgewickelt? Welche Bedeutung hat das Bargeld in der Zukunft?  Intelligente Supermarkt-Kassen setzen auf Cash-Recycling und versorgen ihre Kunden mit Bargeld.

Die Kreditgenossenschaften in Deutschland veröffentlichen für das Geschäftsjahr 2016 folgende Kennziffern: 972 Genossenschaftsbanken mit 11.787 Bankstellen. Die 18.435.585 Mitglieder erwirtschafteten gemeinsam einen Jahresüberschuss nach Steuern von 4,7 Mrd. Euro.

Trotz der, im Vergleich zu den Direktbanken, hohen Personaldecke von 150.050 Mitarbeitern erwirtschafteten die Genossen einen durchschnittlichen Gewinn pro Mitglied in Höhe von ca. 255 €.

Die igenos Forderung nach einem kostenlosen Girokonto für alle Genossenschaftsmitglieder scheint somit nicht ganz unberechtigt.

Fest steht, die Banken in der Rechtsform eG werden im größer und entfernen sich, – nicht nur räumlich – immer weiter von ihren Mitgliedern. Gleichzeitig steigen die Vorstandsgehälter. Dürfen sich Genossenschaftsvorstände auf Kosten ihrer Mitglieder schamlos bereichern? Warum werden die Gehälter nicht offen gelegt?

Wie steht es mit der genossenschaftsspezifischen Substanz?

Besonders im Zusammenhang mit der Finanzkrise und aus Anlass des „Internationalen Jahres der Genossenschaften 2012“ besannen sich die Kreditgenossenschaften zumindest verbal auf ihren „kulturellen Kern“, auf das, was sie von kommerziellen Unternehmen unterscheidet. In ihren Werbekampagnen widmeten sie sich dem Thema „Mitgliedschaft als Alleinstellungsmerkmal“, und bekundeten, dass Werte wie Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit, Nähe zum Kunden oder Regionalität gepflegt werden, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Dabei wurde deutlich, dass es nicht ausreicht solche Werte in Leitlinien des Managements und in der Unternehmensstrategie zu verankern. Die genossenschaftlichen Werte müssen auch von Führungskräften verstanden und von den Mitarbeitern im Geschäftsalltag aktiv gelebt werden.

Um dies überzeugend leisten zu können, wäre es für die Akteure von Nutzen, sich auch mit dem Sinn und Zweck einer Genossenschaft zu befassen. Die Mitglieder haben ein Unternehmen, dessen alleiniger Zweck im Genossenschaftsgesetz § 1 vorgeschrieben ist. Konkret: die Förderung ihrer Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft. Dieser Förderauftrag war und ist das absolute Wesensprinzip der Genossenschaften. Der Förderauftrag ist im Einzelfall zu konkretisieren, d.h. er hat sich immer an den Bedürfnissen der Mitglieder zu orientieren. Leider wird der Förderauftrag als „abstrakt“ oder einfach als Sozialromantik abgeschrieben. Wenn das so ist, dann stellt sich die Frage nach der Mitgliederhaftung, dem Verzicht auf Wertzuwachs und dem genossenschaftlichen Identitätsprinzip (*)

Wohlklingende öffentliche Bekenntnisse erweisen sich als nutzlos, wenn deren Inhalt unklar bleibt und im tatsächlichen Handeln ausbleibt – eine Gefahr, die generell von Werteproklamation und schlagwortartigen sonstigen Bekundungen auszugehen droht. Das Genossenschaftssystem, Made in Germany, als UNESCO Weltkulturerbe klingt für viele überzeugte Genossenschaftler wie ein schlechter Scherz. Die Kreditgenossenschaften sind längst schon zu profithungrigen und auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Universalbanken geworden. (***)

Zweifelsfrei sind nicht alle Genossenschaften und erst recht nicht alle Kreditgenossenschaften von den erwähnten Verfremdungen betroffen. Besonders die kleinen und Kleinstgenossenschaften bilden eine löbliche Ausnahme. Das ändert freilich nichts daran, dass das Phänomen Verfremdung existiert und deshalb dringender Bedarf besteht, darüber mit der Politik zu diskutieren um entsprechende Änderungen herbeizuführen.

Zwei Beispiele hierfür mögen an dieser Stelle genügen: Die Geschäfte von Kreditgenossenschaften werden in umfangreichem Stil mit Nichtmitgliedern getätigt. Infolge der Politik einer für Außenstehende weit geöffneten Tür nehmen diese Genossenschaften den Charakter generell kundenorientierter „Publikums-Unternehmen“ an, deren hohe Gesamtkundenzahl als Zeichen für Attraktivität und großes Mitglieder-Zuwachspotenzial geschätzt wird. Vor allem größere Kreditgenossenschaften haben sich zu typischen „Marktbeziehungs-Kooperativen“ entwickelt. Einfach ausgedrückt, die Mitglieder haften mit ihrer Nachschusspflicht und die „Nurkunden“ profitieren. Was hat das mit Genossenschaft zu tun?

Der gesetzlich vorgegebene genossenschaftliche Förderauftrag wird als

abstrakt oder als Sozialromantik abgetan und hilfsweise über sogenannte Förderbilanzen konstruiert. Auch hierfür ist der Rechtsmantel der eG nicht notwendig. Diese CSR Marketing Pakete stehen jeder anderen Rechtsform zur Verfügung. Warum wird die Rechtsform eG genutzt?

Gewiss befinden sich die Banken und darunter eben auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken immer wieder im Umbruch. Nicht nur die auf Großbanken ausgerichtete, an Beschäftigungstherapie grenzende „Wahnsinns Bürokratie“ schafft neue völlig über-flüssige Marktbarrieren. Die weiter voranschreitende Digitalisierung unseres Alltags ist auch „mental“ zu bewältigen. Man kann durchaus der Meinung sein, der genossenschaftliche Bankenverbund würde in der aktuell vorzufindenden Gestalt und Stärke nicht existieren, wenn sich die Primärinstitute im Spannungsfeld zwischen Bewahrung und Wandel das Geschäftsmodell nicht zügig an veränderte Marktbedingungen angepasst hätten.

Die Rechtsform eG ist dafür jedoch kaum verantwortlich zu machen. Sie hat sich seit dem 19. Jahrhundert als Unternehmensform bewährt und gilt unverändert als ein Modell für die Zukunft. Ein Beleg dafür ist die internationale WirKraft / WeForce Bewegung. Genossenschaftsbanken müssen sich als Genossenschaft und als Bank bewähren. Das heißt: Neue Herausforderungen annehmen, wie sie z. B. die digitale Transformation und gleichzeitig die demografische Entwicklung im Auge behalten. Das bedeutet auch: Erhaltung eines genossenschafts-typischen Profils, was vor allem verlangt, die vom Gesetzgeber verordnete „Förderung der Mitglieder“ ständig und glaubwürdig mit neuem Leben zu füllen. (**)

Wohin geht der Weg der primärgenossenschaftlichen Bank-institute? Dabei interessiert vor allem die Frage, welcher Umgang mit der verbliebenen genossenschaftlichen Substanz zu erwarten ist.

Voraussagen sind häufig subjektiv gefärbt und Prognosen sind bekanntlich auf längere Sicht schwierig. Darum wählen wir hier die Frageform.

Haben Kreditgenossenschaften eine Zukunft? Es wird sie weiterhin geben aber in welcher Form. Kleine selbstständige, lokal verwurzelte Einheiten, die an die Frühzeit der Genossenschaftsbanken erinnern? Oder das Gegenteil, genossenschaftlichen Großbanken mit regionalem Geschäftsgebiet und entsprechend weitem, stark ausgedünnten Zweigstellennetz.

Auch die für die deutsche Bankwirtschaft charakteristische Drei-Säulen-Struktur hat keinerlei Bestandsgarantie. Es ist durchaus denkbar, dass die öffentlich rechtlichen Sparkassen mit dem genossenschaft-lichen Sektor fusionieren und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Somit gibt es keine Verlierer und eine „win win“ Situation für alle Beteiligten, besonders für die die Sparkassen tragenden Kommunen und die Mitglieder der Genossenschaftsbanken. Gemeinsam genutzte Geldautomaten und Bankgebäude gibt es schon heute.

Wie lange dauert es noch bis das lukrative Firmengeschäft der Universalbanken in sich zusammenbricht und Firmenbeteiligungen per Blockchain angeboten werden, was in der Konsequenz das traditionelle Kredit oder Aktiengeschäft der Universalbanken komplett in Frage stellt.

Die Blockchain Revolution steht für Direktgeschäft, absolute Transparenz und ist nicht mehr aufzuhalten.(****)

Der Konzentrationsprozess der Genossenschaftsbanken setzt sich nach den vorausgegangenen Fusionswellen weiter fort und wird von den genossenschaftlichen Verbänden massiv gefördert, wenn nicht vorgegeben. Bei fortschreitender Automation des Bankenverkehrs ist mit einer drastischen Reduzierung der Zweigstellenzahl zu rechnen. An den verbleibenden dezentralen Standorten werden den Kunden auch künftig Bankmitarbeiter zur Verfügung stehen, da bestimmte Dienste nur in unmittelbar-persönlicher Präsenz zu erbringen sind.

Allerdings werden die Wege deutlich länger oder die Beratungs-gespräche finden im Wohnumfeld des Bankkunden statt.

Auch künftig wird man sich schwer damit tun, den mitgliederbezogenen Förderauftrag nicht zu einer hohlen Phrase werden zu lassen.(*****) Diese wesentlichen Probleme werden vielfach von betriebswirtschaftlichen Erfordernissen überdeckt bzw. von den Branchenverbänden vorgegeben.

Die genossenschaftliche Förderung der Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft steht häufig nicht mehr im Vordergrund. Über sogenannte Förderbilanzen werden dubiose Hilfskonstrukte gebildet, deren Aufgabe es anscheinend ist, in der Öffentlichkeit den Anschein einer genossenschaftlichen Förderung zu erwecken.

Mitglieder werden zwar benötigt, um die pro forma Selbstverwaltung aufrechterhalten zu können und weil es die Firmierung als eG verlangt.

Im Spannungsfeld von genossenschaftlicher Tradition und wettbewerbsbedingter Anpassung stehend, könnte von vielen Instituten die traditionellen genossenschaftlichen Elemente als Last empfunden werden und an Bedeutung verlieren. Als Konsequenz daraus steht für Bankgenossenschaften der Teilaspekt „Bank“ im Vordergrund, während das „Genossenschaftliche“ weiter in den Hintergrund tritt.

Dieses Verhalten wird in der genossenschaftlichen „Bankenlandschaft“ das aktuell bestehende Identitätsproblem noch verstärken.

Es darf bezweifelt werden, ob die eG für die Banken Sparte langfristig noch das geeignete Organisationsmodell ist. (1)

Wenn auch nur ein Teil dieser Mutmaßungen eintritt, werden die Genossenschaftsbanken immer weiter vom typischen Profil einer Genossenschaft abweichen. Da liegt die Frage nahe: „Wofür werden solche „Bank-Genossenschaften“ dann noch benötigt?“

Ihre Existenz macht im Grunde nur dann einen Sinn, wenn die Kreditgenossenschaften eine Perspektive als Bank, aber auch als Genossenschaft haben. Das verlangt, dass sie nicht nur nach Bestandserhaltung, Markterfolg und Gewinnerzielung streben, sondern die genossenschaftliche Unternehmenskultur pflegen und den Auftrag der Mitgliederförderung glaubwürdig umsetzen.

Was unter Mitgliederförderung zu verstehen ist, sollen die Mitglieder gemeinsam festlegen und dieses bitte nicht den genossenschaftlichen Dach- und Spitzenverbänden überlassen.

Verfasser: igenos e.V. Arbeitsgruppe Genossenschaft & Politik mit freundlicher Unterstützung der udg union design group eG Bullay

Dieser Beitrag erscheint zeitgleich im igenos Diskussionsforum Bankblog   www.igenos.de und im Forum der www.Genossenschaftswelt.de

Dieser Beitrag ist bei korrekter Quellenangabe zum Nachdruck freigegeben.

Die angesprochenen Bücher gibt es in unserem Shop – versandkostenfrei. ( Deutschland / Österreich )

(*) Günther Ringle: Elemente einer zeitlosen Genossenschaftsidentität, Schriftenreihe zur Genossenschaftsidee Band 1 Verlag: udg publishing Bullay 2017 ISBN 9 783000 558511

(**) Ludolf von Usslar u.A.   Die Problemkreditbetreuung   in igenos
Schriftenreihe
Genossenschaft & Recht Band 1 Verlag udg publishing Bullay 2017 Erscheinungstermin 8/2017

(***) Georg Scheumann: Verraten und verkauft in igenos Schriftenreihe Genossenschaft & Recht Band 2 Erscheinungstermin 9/2017 Verlag udg publishing Bullay 2017 Erscheinungsermin 9/2017

(****) Jörg Molt Blockchain, Bitcoin & Co die digitale Revolution – Teil:2 udg publishing Schriftenreihe. Veränderungen fangen immer klein an. Band 1 Bullay 2017 Erscheinungstermin 8/2017

(*****) Gerald Wiegner, Die Vertreibung aus dem Schokoladenparadies und andere unglaubliche Geschichten

 

 

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