Können Genossenschaften auch die Gesundheit ihrer Mitglieder fördern? Es handelt sich um einen Irrtum, dass sich Mitgliederförderung nur auf den „Gegenstand“ des Unternehmens bezieht. Es gilt der Grundsatz: Förderung ist alles, was die Mitglieder zu fördern beschließen! Dies in Satzungen zu regeln macht Sinn; eine – zusätzliche – „Förder-Richtlinie“ zu haben, wäre noch besser. Wir wollen hier Anregungen geben und Beispiele nennen, was alles zu fördern wäre.