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	Kommentare zu: Genossenschaftswelt führt Geno Ratio und Geno Faktor ein	</title>
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	<description>Wir die Genossenschaftswelt sind die WirKraftWerke</description>
	<lastBuildDate>Mon, 13 Jan 2020 23:15:53 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Genossenschaften in Europa, einheitliche Rahmenbedingungen werden vermisst. - Genonachrichten		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/08/06/genossenschaftswelt-fuehrt-geno-ratio-und-geno-faktor-ein/#comment-2695</link>

		<dc:creator><![CDATA[Genossenschaften in Europa, einheitliche Rahmenbedingungen werden vermisst. - Genonachrichten]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jan 2020 23:15:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] CoopGo Initiative Genossenschaftswelt  befasste sich bereits im August 2017 erstmals mit der Geno-Ratio. Die Kennziffer Geno-Ratio ermittelt die Anzahl der Genossenschaften pro 100.000 Einwohner und [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] CoopGo Initiative Genossenschaftswelt  befasste sich bereits im August 2017 erstmals mit der Geno-Ratio. Die Kennziffer Geno-Ratio ermittelt die Anzahl der Genossenschaften pro 100.000 Einwohner und [&#8230;]</p>
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		<title>
		Von: Gerald Wiegner igenos e.V.		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/08/06/genossenschaftswelt-fuehrt-geno-ratio-und-geno-faktor-ein/#comment-53</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gerald Wiegner igenos e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2017 18:32:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Frage warum wir in Deutschland so wenig  Genossenschaften    - wird  aus diesem  
beim Genossenschaftsgericht KOBLENZ  anhängigen Vorgang deutlich. 
Um den Genossenschaftsgedanken zu fördern und umzusetzen besteht dringender Reformbedarf.   
Genossenschaftsregistersache  XXXXXXXX eG 
Sehr geehrter Herr Notar 
 hinsichtlich der Eintragung bestehen noch folgende Eintragungshindernisse:
Satzung: 
-Vorliegend wurde der Zweck der Genossenschaft dahingehend festgelegt, dass dies die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes ist. Hierbei werden die Förderzwecke Erwerb und Wirtschaft zusammen verwendet. Grundsätzlich ist eine gegenseitige Ausschließung nicht zwingend und eine Überschneidung zulässig. Dennoch ist nach dem festgelegten Gegenstand der Genossenschaft vorliegend jedoch davon auszugehen, dass lediglich der Förderzweck Erwerb vorliegend gegeben ist. Anhaltspunkte für die Förderung der Wirtschaft, welches die Unterstützung der Mitglieder in ihrer privaten Haushaltsführung umfasst (vgl. Lehleiter/Hoppe in Fachanwaltskommentar Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2010, § 1 RdNr. 6), sind hier nicht ersichtlich.

-Die Regelung in§ 2 (1) ist unter Berücksichtigung von § 7 Nr. 1 GenG nicht ausreichend. Es ist nicht eindeutig, dass jedes Mitglied einen Geschäftsanteil in Höhe von 100 EUR übernimmt. Festgelegt wurde weiter, dass die Einzahlung sofort in voller Höhe zu erfolgen hat, anzugeben ist jedoch ein Kalenderdatum, vgl. Lehleiter/Hoppe in Fachanwaltskommentar Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2010, § 7 RdNr. 13.

-§ 7 bestimmt die Bekanntmachungen in der Art, dass diese auf der Homepage der Firma der Genossenschaft erfolgen. Auf Grund der Gesetzesänderung vom 17.07.2017 ist dies nunmehr zulässig. Jedoch gilt diese Möglichkeit nicht für die Einladungen zur 
Generalversammlungen, siehe§ 6 Nr. 4 letzter HS, so dass der Verweis in der Satzung 
unter§ 3 Abs. 1 auf§ 7 der Genossenschaftssatzung nicht ausreichend ist. Hinsichtlich der Einladung durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine allgemein zugängliche Zeitung oder Zeitschrift handeln muss-das Blatt ist namentlich zu benennen -und dieses im Geschäftsbereich der eG regelmäßig in deutscher Sprache erscheinen muss, vgl. Lehleiter/Hoppe in Fachanwaltskommentar 
Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2010, § 7 RdNr. 9f. 

In dem vorliegenden Prüfbericht wird unter Ziffer 3.3. festgestellt, dass die Wahlperiode in der AGO bestimmt wird. Dies ist nicht zulässig, s.o. Ausführungen. 
Protokoll: 
Die Satzung bestimmt in§ 3 Abs. 7 die Protokollierung der Beschlüsse gern.§ 47 GenG. Vorliegend fehlt in dem eingereichten Protokoll die Festellung der Ergebnisse, so dass die Einreichung eines Berichtiungsprotokolls erforderlich ist. 
Gern. § 11 Abs. 2 Ziffer 3 GenG ist die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes der 
Anmeldung einzureichen, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, diese liegt hier nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Aufnahmebescheinigung um diese handelt und entsprechend ausgelegt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage warum wir in Deutschland so wenig  Genossenschaften    &#8211; wird  aus diesem<br />
beim Genossenschaftsgericht KOBLENZ  anhängigen Vorgang deutlich.<br />
Um den Genossenschaftsgedanken zu fördern und umzusetzen besteht dringender Reformbedarf.<br />
Genossenschaftsregistersache  XXXXXXXX eG<br />
Sehr geehrter Herr Notar<br />
 hinsichtlich der Eintragung bestehen noch folgende Eintragungshindernisse:<br />
Satzung:<br />
-Vorliegend wurde der Zweck der Genossenschaft dahingehend festgelegt, dass dies die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes ist. Hierbei werden die Förderzwecke Erwerb und Wirtschaft zusammen verwendet. Grundsätzlich ist eine gegenseitige Ausschließung nicht zwingend und eine Überschneidung zulässig. Dennoch ist nach dem festgelegten Gegenstand der Genossenschaft vorliegend jedoch davon auszugehen, dass lediglich der Förderzweck Erwerb vorliegend gegeben ist. Anhaltspunkte für die Förderung der Wirtschaft, welches die Unterstützung der Mitglieder in ihrer privaten Haushaltsführung umfasst (vgl. Lehleiter/Hoppe in Fachanwaltskommentar Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2010, § 1 RdNr. 6), sind hier nicht ersichtlich.</p>
<p>-Die Regelung in§ 2 (1) ist unter Berücksichtigung von § 7 Nr. 1 GenG nicht ausreichend. Es ist nicht eindeutig, dass jedes Mitglied einen Geschäftsanteil in Höhe von 100 EUR übernimmt. Festgelegt wurde weiter, dass die Einzahlung sofort in voller Höhe zu erfolgen hat, anzugeben ist jedoch ein Kalenderdatum, vgl. Lehleiter/Hoppe in Fachanwaltskommentar Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2010, § 7 RdNr. 13.</p>
<p>-§ 7 bestimmt die Bekanntmachungen in der Art, dass diese auf der Homepage der Firma der Genossenschaft erfolgen. Auf Grund der Gesetzesänderung vom 17.07.2017 ist dies nunmehr zulässig. Jedoch gilt diese Möglichkeit nicht für die Einladungen zur<br />
Generalversammlungen, siehe§ 6 Nr. 4 letzter HS, so dass der Verweis in der Satzung<br />
unter§ 3 Abs. 1 auf§ 7 der Genossenschaftssatzung nicht ausreichend ist. Hinsichtlich der Einladung durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine allgemein zugängliche Zeitung oder Zeitschrift handeln muss-das Blatt ist namentlich zu benennen -und dieses im Geschäftsbereich der eG regelmäßig in deutscher Sprache erscheinen muss, vgl. Lehleiter/Hoppe in Fachanwaltskommentar<br />
Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2010, § 7 RdNr. 9f. </p>
<p>In dem vorliegenden Prüfbericht wird unter Ziffer 3.3. festgestellt, dass die Wahlperiode in der AGO bestimmt wird. Dies ist nicht zulässig, s.o. Ausführungen.<br />
Protokoll:<br />
Die Satzung bestimmt in§ 3 Abs. 7 die Protokollierung der Beschlüsse gern.§ 47 GenG. Vorliegend fehlt in dem eingereichten Protokoll die Festellung der Ergebnisse, so dass die Einreichung eines Berichtiungsprotokolls erforderlich ist.<br />
Gern. § 11 Abs. 2 Ziffer 3 GenG ist die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes der<br />
Anmeldung einzureichen, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, diese liegt hier nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Aufnahmebescheinigung um diese handelt und entsprechend ausgelegt.</p>
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		Von: Heidi Mauldin		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/08/06/genossenschaftswelt-fuehrt-geno-ratio-und-geno-faktor-ein/#comment-37</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heidi Mauldin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 17:52:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach meinem Gefühl setzt die MIGROS den Genossenschaftsgedanken deutlich glaubwürdiger um als der &quot;Weltkulturerbe&quot; Deutschland]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach meinem Gefühl setzt die MIGROS den Genossenschaftsgedanken deutlich glaubwürdiger um als der &#8222;Weltkulturerbe&#8220; Deutschland</p>
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