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	Kommentare zu: „Genossenschaften sorgen dafür, dass niemand zurückbleibt“	</title>
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	<description>Wir die Genossenschaftswelt sind die WirKraftWerke</description>
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		<title>
		Von: order dutasteride generic for sale		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-2751</link>

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		<pubDate>Sun, 17 Aug 2025 05:04:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;strong&gt;buy dutasteride cost uk&lt;/strong&gt;

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<p>cheapest buy dutasteride cheap where</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: online order staxyn without recipe		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-2737</link>

		<dc:creator><![CDATA[online order staxyn without recipe]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Aug 2025 03:44:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;strong&gt;order staxyn buy online australia&lt;/strong&gt;

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<p>buy staxyn purchase uk</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Georg Scheumann		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-2276</link>

		<dc:creator><![CDATA[Georg Scheumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jan 2018 20:27:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-28&quot;&gt;via Poststelle&lt;/a&gt;.

Der genossenschaftliche Förderauftrag ist im Gesetz bewußt abstrakt formuliert worden um den
vielfältigen Anforderungen / Einsatzgebieten gerecht zu werden.
Eine Ausnahmen sind  jedoch die Genossenschaftsbanken. Hier wurde von der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache V/3500 der genossenschaftliche Förderauftrag als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu allen anderen Banken genau beschrieben.  Ganz einfach die Förderung durch die Genossenschaft ist die Gegenleistung für die Haftung, Sonderbürgschaft in Form der Nachschussplicht, Verzicht auf Wertzuwachs etc.etc. . Siehe hierzu meine aktuelle Veröffentlichung:  Die Abkehr von der Genossenschaftsidee - Werden Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken verraten und verkauft? Leseprobe https://www.u-d-g.de/publishing/  ISBN 9783947355112]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-28">via Poststelle</a>.</p>
<p>Der genossenschaftliche Förderauftrag ist im Gesetz bewußt abstrakt formuliert worden um den<br />
vielfältigen Anforderungen / Einsatzgebieten gerecht zu werden.<br />
Eine Ausnahmen sind  jedoch die Genossenschaftsbanken. Hier wurde von der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache V/3500 der genossenschaftliche Förderauftrag als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu allen anderen Banken genau beschrieben.  Ganz einfach die Förderung durch die Genossenschaft ist die Gegenleistung für die Haftung, Sonderbürgschaft in Form der Nachschussplicht, Verzicht auf Wertzuwachs etc.etc. . Siehe hierzu meine aktuelle Veröffentlichung:  Die Abkehr von der Genossenschaftsidee &#8211; Werden Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken verraten und verkauft? Leseprobe <a href="https://www.u-d-g.de/publishing/" rel="nofollow ugc">https://www.u-d-g.de/publishing/</a>  ISBN 9783947355112</p>
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		Von: Heidi Mauldin		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-39</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heidi Mauldin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Aug 2017 06:17:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich kann euch sagen wer da zurückgeblieben ist. Der Fisch stinkt immer zuerst am Kopf. Die
Visionen des BVR zeigen doch  eindeutig - das was da läuft hat nicht mit mehr mit Genossenschaft zu tun. Da  stimmt die DNA nicht. Unser Politiker machen mit und halten die Hände auf.http://konsum-info.de/cms/zeigeBereich/1/zeigeText/410/kommentar-entscheidungsfindung-eines-berichterstatters-zur-novelle-des-geng.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann euch sagen wer da zurückgeblieben ist. Der Fisch stinkt immer zuerst am Kopf. Die<br />
Visionen des BVR zeigen doch  eindeutig &#8211; das was da läuft hat nicht mit mehr mit Genossenschaft zu tun. Da  stimmt die DNA nicht. Unser Politiker machen mit und halten die Hände auf.<a href="http://konsum-info.de/cms/zeigeBereich/1/zeigeText/410/kommentar-entscheidungsfindung-eines-berichterstatters-zur-novelle-des-geng.html" rel="nofollow ugc">http://konsum-info.de/cms/zeigeBereich/1/zeigeText/410/kommentar-entscheidungsfindung-eines-berichterstatters-zur-novelle-des-geng.html</a></p>
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		<title>
		Von: via Poststelle		</title>
		<link>https://www.genossenschaftswelt.de/2017/06/12/genossenschaften-sorgen-dafuer-dass-niemand-zurueckbleibt/#comment-28</link>

		<dc:creator><![CDATA[via Poststelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jul 2017 22:12:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Genossenschaft hat einen fest definierten Auftrag. Die Förderung der Mitglieder bei Ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände haben die Erfüllung des Förderauftrags zu überprüfen. 
Der Förderauftrag gemäß § 1 Abs. 1 GenG war von Anfang der Gesetzgebung (1867) an abstrakt, vom Gesetzgeber so gewollt und – was entscheidend ist, auch nicht anders möglich. Wie sollte auch angesichts der großen Vielfalt an Sparten des Genossenschaftssektors dieser allgemein gehaltene Auftrag so konkretisiert werden können, dass es auf alle passt?
 Undenkbar. Das ist Sache des Managements jeder einzelnen Genossenschaft. Die Frage kann also nur sein, ob der eigenverantwortliche Vorstand unter angemessener Mitwirkung der Trägerschaft dieser Aufgabe nachkommt. Allerdings wurden bereits am 23.März 1889  die Genossen vor ihren Verwaltungsorganen gewarnt.  Was hat sich geändert? Inzwischen arbeiten die Verwaltungsbehörden und die Genossenschaftsverbände Hand in Hand.  Die anhaltende Weigerung, das Konzept „Förderplan – Förderbericht – Förderkontrolle“ anzuwenden, spricht eine deutliche Sprache.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Genossenschaft hat einen fest definierten Auftrag. Die Förderung der Mitglieder bei Ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände haben die Erfüllung des Förderauftrags zu überprüfen.<br />
Der Förderauftrag gemäß § 1 Abs. 1 GenG war von Anfang der Gesetzgebung (1867) an abstrakt, vom Gesetzgeber so gewollt und – was entscheidend ist, auch nicht anders möglich. Wie sollte auch angesichts der großen Vielfalt an Sparten des Genossenschaftssektors dieser allgemein gehaltene Auftrag so konkretisiert werden können, dass es auf alle passt?<br />
 Undenkbar. Das ist Sache des Managements jeder einzelnen Genossenschaft. Die Frage kann also nur sein, ob der eigenverantwortliche Vorstand unter angemessener Mitwirkung der Trägerschaft dieser Aufgabe nachkommt. Allerdings wurden bereits am 23.März 1889  die Genossen vor ihren Verwaltungsorganen gewarnt.  Was hat sich geändert? Inzwischen arbeiten die Verwaltungsbehörden und die Genossenschaftsverbände Hand in Hand.  Die anhaltende Weigerung, das Konzept „Förderplan – Förderbericht – Förderkontrolle“ anzuwenden, spricht eine deutliche Sprache.</p>
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